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Pflegeberatung

Beratungsbesuch zu Hause nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI soll die Qualität der häuslichen Pflege sichern. Intervalle, Ablauf und Unterschiede zwischen Pflicht und freiwilliger Beratung im Überblick.

Kurz & knapp

Beratungsbesuche zu Hause: Wer sie bei Pflegegeld abrufen muss, welche Abstände gelten, wer beraten darf und welche Folgen ein fehlender Besuch hat.

Was ist der Beratungsbesuch?

Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI findet bei Pflegegeldbezug in der häuslichen Umgebung statt. Er soll Pflegequalität sichern, Fragen klären und auf Unterstützungsangebote hinweisen. Er ist keine erneute Pflegegradbegutachtung und kein Hausbesuch des Gutachterdienstes. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html (Abruf: 13.09.2026).

Wer muss den Besuch abrufen?

Pflegegeldbeziehende mit Pflegegrad 2 bis 5 haben grundsätzlich halbjährlich einen Beratungsbesuch; für Pflegegrad 4 und 5 ist auch ein vierteljährlicher Turnus möglich. Pflegegrad 1 hat unabhängig vom fehlenden Pflegegeld Anspruch auf einen halbjährlichen Besuch. Die Pflegekasse informiert über den maßgeblichen Zeitraum. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html (Abruf: 13.09.2026).

Wer darf beraten?

Die Beratung darf nur durch die gesetzlich zugelassenen beziehungsweise von der Pflegekasse anerkannten Stellen und Personen erfolgen. Fragen Sie die Pflegekasse nach zugelassenen Beratungsstellen, Pflegediensten oder Pflegefachpersonen in Ihrer Region. Eine beliebige private Beratung erfüllt die Pflicht nicht automatisch. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html (Abruf: 13.09.2026).

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Was wird besprochen?

Themen sind unter anderem Pflegealltag, Belastung der Pflegeperson, Hilfsmittel, Wohnumfeld, Hygiene, Entlastung und die Frage, ob die Versorgung sicher funktioniert. Bereiten Sie konkrete Fragen vor und nennen Sie Veränderungen offen. Der Besuch bewertet nicht nach dem Schema einer Pflegegradprüfung. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html (Abruf: 13.09.2026).

Welchen Mehrwert kann die Beratung bringen?

Eine Beratung kann auf Pflegekurse, Hilfsmittel, Wohnraumanpassung oder Entlastungsangebote hinweisen. Sie kann auch zeigen, dass eine Höherstufung oder ein anderer Versorgungsweg geprüft werden sollte. Eine individuelle Empfehlung ist keine automatische Bewilligung. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__7a.html (Abruf: 13.09.2026).

Wenn der Pflichtbesuch ausbleibt

Die Pflegekasse kann den fehlenden Nachweis anfordern und bei wiederholtem Ausbleiben die gesetzlich vorgesehenen Folgen für das Pflegegeld prüfen. Warten Sie bei Terminproblemen nicht ab, sondern melden Sie sich bei Kasse oder Beratungsstelle und dokumentieren Sie die Terminvereinbarung. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html (Abruf: 13.09.2026).

Gut vorbereitet in den Besuch

Notieren Sie seit dem letzten Besuch eingetretene Veränderungen, Fragen zu Hilfsmitteln und Belastungen im Alltag. Halten Sie Bescheide und Medikamentenplan bereit und beziehen Sie die pflegebedürftige Person ein. Bitten Sie um konkrete Hinweise und lassen Sie offene Punkte schriftlich festhalten. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html (Abruf: 13.09.2026).

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