Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro monatlich richtig nutzen
Die Pflegekasse kann für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro im Monat übernehmen. Dieser Ratgeber erklärt Anspruch, Produkte, Antrag und die Abgrenzung zu anderen Hilfsmitteln.
Kurz & knapp
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Wer zu Hause Anspruch auf bis zu 42 Euro monatlich hat, welche Produkte zählen und wie der Antrag funktioniert.
Was ist die 42-Euro-Leistung und wer hat Anspruch?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die bei der häuslichen Pflege verbraucht oder aus Hygienegründen regelmäßig ersetzt werden. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 können die Pflegekassen bis zu 42 Euro im Monat übernehmen. Die Leistung ist an die häusliche Versorgung geknüpft; für die notwendige Ausstattung in einer vollstationären Einrichtung gilt sie nicht in gleicher Weise. Die 42 Euro sind eine Obergrenze für tatsächlich anerkannte Produkte, keine frei verfügbare Barauszahlung. Nicht benötigte Monatsbeträge werden grundsätzlich nicht ausgezahlt oder beliebig angespart. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html (Abruf: 13.09.2026).
Welche Produkte können erstattet werden?
Typische Produkte der Produktgruppe sind Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, Schutzschürzen, Mund-Nasen-Schutz, Fingerlinge sowie saugende Bettschutzeinlagen. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung Pflegebox, sondern ob das konkrete Produkt im anerkannten Hilfsmittelverzeichnis geführt wird und für die Pflege erforderlich ist. Inkontinenzartikel, Arzneimittel und gewöhnliche Haushalts- oder Kosmetikprodukte gehören nicht automatisch zu dieser Leistung. Prüfen Sie die Produktgruppe und die Abrechnung vor der Bestellung. Quelle: https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/ (Abruf: 13.09.2026).
Pflegebox oder eigener Antrag: Welche Wege gibt es?
Eine Pflegebox ist nur ein Liefermodell. Ein zugelassener Leistungserbringer kann die Produkte nach Bewilligung direkt mit der Pflegekasse abrechnen; alternativ beantragt die versicherte Person die Versorgung selbst und reicht die erforderlichen Unterlagen beziehungsweise Belege ein. Die Pflegekasse entscheidet, welche Form der Versorgung und welche Produkte anerkannt werden. Vergleichen Sie Zulassung, Produktliste, Kosten und Kündigungsbedingungen. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html (Abruf: 13.09.2026).
Kostenlose Pflegebox sichern
Versicherte mit Pflegegrad erhalten monatlich Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € – komplett kostenlos.
Jetzt kostenlose Pflegebox beantragenAntrag auf Pflegehilfsmittel: Schritt für Schritt
Stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Geben Sie Pflegegrad, gewünschte Produkte und gegebenenfalls den Leistungserbringer an. Bei einer Pflegebox unterschreiben Sie nur die Unterlagen, die Sie verstanden haben, und lassen Sie sich eine mögliche Eigenbeteiligung ausweisen. Warten Sie die Entscheidung ab, wenn die Kasse eine Genehmigung verlangt. Eine rückwirkende Erstattung ist nicht pauschal garantiert; klären Sie den Beginn deshalb direkt mit der Pflegekasse. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html (Abruf: 13.09.2026).
Mit welchen Pflegeleistungen lässt sich die Leistung verbinden?
Die 42-Euro-Leistung ist von Pflegegeld, Pflegesachleistungen und dem Entlastungsbetrag zu unterscheiden. Der Entlastungsbetrag beträgt derzeit 131 Euro monatlich, der Zuschuss für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme bis zu 4.180 Euro je anspruchsberechtigter Person. Ob ein konkretes Produkt zusätzlich über die Krankenversicherung oder einen anderen Anspruch läuft, muss getrennt geprüft werden. Eine Kombination bedeutet nicht, dass dieselbe Ausgabe zweimal abgerechnet werden darf. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html und https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html (Abruf: 13.09.2026).
Häufige Fehler bei der Beantragung vermeiden
Häufig werden 42 Euro als monatliches Pflegegeld verstanden, Produkte aus der Krankenversicherung verwechselt oder nicht zugelassene Online-Shops beauftragt. Lassen Sie sich den Vertragspartner der Pflegekasse, die konkrete Produktliste und die Abrechnung schriftlich nennen. Prüfen Sie außerdem, ob Sie tatsächlich zu Hause versorgt werden. Bei einer Ablehnung können Sie eine schriftliche Begründung verlangen und die Rechtsbehelfsfrist des Bescheids beachten. Quelle: https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/ (Abruf: 13.09.2026).
Noch kein passender Pflegegrad?
Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus. Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse; der Medizinische Dienst beziehungsweise bei privat Pflegeversicherten Medicproof begutachtet den Unterstützungsbedarf. Die Pflegekasse erlässt den Bescheid. Schildern Sie dabei den Alltag realistisch und nicht nur besonders gute oder besonders schlechte Tage. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18.html (Abruf: 13.09.2026).
Kostenlose Pflegebox sichern
Versicherte mit Pflegegrad erhalten monatlich Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € – komplett kostenlos.
Jetzt kostenlose Pflegebox beantragen