Pflegekurse für Angehörige: Kostenlose Schulung nach § 45 SGB XI
Angehörige und andere ehrenamtlich Pflegende können Pflegekurse nutzen, um Pflege sicherer zu organisieren. Die Pflegekasse trägt die Kosten der gesetzlich vorgesehenen Schulungsangebote.
Kurz & knapp
Pflegekurse nach § 45 SGB XI vermitteln Angehörigen praktische Grundlagen. Lesen Sie, wer teilnehmen kann, welche Kursformen es gibt und wie die Anmeldung läuft.
Warum ein Pflegekurs helfen kann
Pflegekurse vermitteln Grundlagen für Körperpflege, Transfer, rückenschonendes Arbeiten und den Umgang mit einer konkreten Pflegesituation. Sie ersetzen keine individuelle medizinische Behandlung, können aber Unsicherheiten früh sichtbar machen. Angehörige müssen nicht erst eine riskante Pflegesituation abwarten. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45.html (Abruf: 13.09.2026).
Gesetzliche Grundlage
§ 45 SGB XI verpflichtet Pflegekassen, unentgeltliche Pflegekurse für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen anzubieten. Die konkrete Organisation kann bei der Pflegekasse, einem Verband oder einer anderen geeigneten Stelle liegen. Fragen Sie Ihre Kasse nach Kursen in Ihrer Region. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45.html (Abruf: 13.09.2026).
Was wird vermittelt?
Themen können Hygiene, Ernährung, Mobilisation, Sturzvermeidung, Hilfsmittel, Kommunikation und Entlastung sein. Welche Inhalte behandelt werden, hängt vom allgemeinen Kurs oder einer individuellen Schulung ab. Bei komplexen Erkrankungen sollte zusätzlich das behandelnde Team einbezogen werden. Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege/pflegekurse.html (Abruf: 13.09.2026).
Kostenlose Pflegebox sichern
Versicherte mit Pflegegrad erhalten monatlich Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € – komplett kostenlos.
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Das Angebot richtet sich nicht nur an bereits eingetragene Pflegepersonen. Angehörige und andere Personen, die eine ehrenamtliche Pflege übernehmen möchten, können sich an die Pflegekasse wenden. Teilen Sie mit, ob ein Gruppenkurs oder eine auf die häusliche Situation zugeschnittene Schulung benötigt wird. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45.html (Abruf: 13.09.2026).
Schulung zu Hause
Neben Gruppenkursen können Pflegekassen individuelle Schulungen in der häuslichen Umgebung ermöglichen. Dort lassen sich vorhandene Hilfsmittel und konkrete Bewegungsabläufe besprechen. Eine solche Schulung ist kein automatisch verfügbarer Anspruch auf jede gewünschte Fachkraft; stimmen Sie Termin und Inhalt mit der Kasse ab. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45.html (Abruf: 13.09.2026).
Mit Beratung und Leistungen verbinden
Ein Pflegekurs kann mit einer Pflegeberatung, einem Beratungsbesuch oder der Beantragung von Hilfsmitteln verbunden werden. Er ersetzt weder die Begutachtung für einen Pflegegrad noch die Genehmigung einer Leistung. Notieren Sie offene Fragen für die Pflegekasse und das behandelnde Team. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__7a.html (Abruf: 13.09.2026).
Pflegekurse sachlich auswählen
Ein kostenloser Kurs kann praktische Sicherheit schaffen, wenn Inhalt und Alltagssituation zusammenpassen. Vergleichen Sie Termine und Themen über die Pflegekasse oder anerkannte Anbieter und lassen Sie sich keine Wirksamkeits- oder Erfolgsgarantie versprechen. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45.html (Abruf: 13.09.2026).
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