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Pflegeleistungen

Tages- und Nachtpflege: Beträge, Kombination und Eigenanteil

Tages- und Nachtpflege ergänzt die häusliche Versorgung durch eine teilstationäre Einrichtung. Die Leistung steht ab Pflegegrad 2 offen und kann grundsätzlich neben Pflegegeld genutzt werden.

Kurz & knapp

Tages- und Nachtpflege nach § 41 SGB XI: aktuelle Höchstbeträge für Pflegegrad 2 bis 5, Kombination mit Pflegegeld und mögliche Eigenanteile.

Was ist Tages- und Nachtpflege?

Tages- oder Nachtpflege ist eine teilstationäre Versorgung: Die pflegebedürftige Person verbringt einen Teil des Tages oder der Nacht in einer Einrichtung und lebt ansonsten zu Hause. Sie kann Pflegepersonen entlasten und soziale oder pflegerische Angebote verbinden. Der Anspruch nach § 41 SGB XI beginnt grundsätzlich ab Pflegegrad 2. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__41.html (Abruf: 13.09.2026).

Aktuelle monatliche Höchstbeträge

Die monatlichen Höchstbeträge für Tages- und Nachtpflege nach § 41 entsprechen aktuell den Sachleistungsbeträgen: 796 Euro (PG 2), 1.497 Euro (PG 3), 1.859 Euro (PG 4) und 2.299 Euro (PG 5). Pflegegrad 1 hat keinen eigenen Anspruch nach § 41. Die Kasse zahlt nur bis zur gesetzlichen Grenze und im Rahmen der anerkannten Kosten. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__41.html und https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__36.html (Abruf: 13.09.2026).

Kombination mit Pflegegeld

Tages- und Nachtpflege kann grundsätzlich neben Pflegegeld und Pflegesachleistungen beansprucht werden; sie wird nicht einfach als verbrauchter ambulanter Sachleistungsanteil abgezogen. Das Pflegegeld richtet sich weiterhin nach den Voraussetzungen der häuslichen Sicherstellung. Die konkrete Abrechnung hängt von Einrichtung und Pflegekasse ab. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__41.html (Abruf: 13.09.2026).

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Tages- oder Nachtpflege beantragen

Besprechen Sie den Bedarf mit der Pflegekasse und wählen Sie eine zugelassene Einrichtung. Klären Sie Öffnungszeiten, Fahrdienst, Pflegekosten, Unterkunfts- oder Verpflegungsanteile und Eigenanteile. Lassen Sie sich die Kostenübernahme vor Beginn bestätigen. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__41.html (Abruf: 13.09.2026).

Bei Demenz individuell prüfen

Tagespflege kann Struktur, Betreuung und Entlastung bieten, muss aber zur Orientierung, Kommunikation, Mobilität und Belastbarkeit passen. Besprechen Sie Bedürfnisse und Auslöser mit Einrichtung und behandelndem Team. Eine Diagnose allein garantiert keinen Platz oder eine bestimmte Betreuungsform. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__41.html (Abruf: 13.09.2026).

Eigenanteil und Zusatzkosten

Die Pflegekasse übernimmt Leistungen bis zum Höchstbetrag; Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten oder private Zusatzleistungen können gesondert anfallen. Bitten Sie die Einrichtung um eine vollständige Kostenaufstellung und fragen Sie, welche Positionen über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__41.html und https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html (Abruf: 13.09.2026).

In das Pflegekonzept einbauen

Planen Sie Tagespflege zusammen mit häuslichen Einsätzen, Ruhezeiten, Transport und einer Vertretung für Ausfälle. Prüfen Sie regelmäßig, ob die Versorgung noch passt. Verhinderungspflege und stationäre Kurzzeitpflege sind davon getrennte Leistungen. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__41.html und https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__42.html (Abruf: 13.09.2026).

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