Wohnumfeld verbessern: 4.180 Euro Zuschuss pro Person
Ein barriereärmerer Umbau kann die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern. Der Zuschuss beträgt aktuell bis zu 4.180 Euro je anspruchsberechtigter Person und muss vor Beginn beantragt werden.
Kurz & knapp
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können bis zu 4.180 Euro je Person erhalten, bei mehreren Berechtigten bis zu 16.720 Euro. Antrag und Voraussetzungen.
Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI unterstützt Maßnahmen, die die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Beispiele können Rampen, Türverbreiterungen, ein Badumbau oder fest eingebaute Änderungen sein. Ein einzelnes Hilfsmittel ist nicht automatisch ein Wohnraumumbau. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html (Abruf: 13.09.2026).
Welche Umbauten können zählen?
Ob eine Maßnahme gefördert wird, hängt vom individuellen Bedarf und der baulichen Ausführung ab. Lassen Sie sich bei Mietwohnungen die Zustimmung des Vermieters geben und legen Sie Kostenvoranschläge, Fotos oder eine fachliche Begründung vor. Eine allgemeine Zusage für jede barrierefreie Renovierung gibt es nicht. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html (Abruf: 13.09.2026).
4.180 Euro je Person, bis zu 16.720 Euro gemeinsam
Der Zuschuss kann bis zu 4.180 Euro je pflegebedürftiger und anspruchsberechtigter Person betragen. Leben mehrere Anspruchsberechtigte in einer gemeinsamen Wohnung, sind insgesamt bis zu 16.720 Euro möglich. Das ist eine Höchstgrenze, keine automatische Auszahlung. Voraussetzungen und Umfang prüft die Pflegekasse im konkreten Haushalt. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html (Abruf: 13.09.2026).
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Jetzt kostenlose Pflegebox beantragenAntrag vor dem Umbau stellen
Beschreiben Sie den Pflegebedarf, die geplante Maßnahme und ihre Kosten. Reichen Sie den Antrag mit Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse ein und warten Sie die Entscheidung ab. Beginnen Sie nicht vorschnell mit dem Auftrag, weil der Zuschuss sonst gefährdet sein kann. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html (Abruf: 13.09.2026).
Eigenanteil und weitere Förderung
Übersteigen die Kosten den Zuschuss oder wird nur ein Teil bewilligt, bleibt eine Eigenfinanzierung möglich. Andere Förderprogramme, etwa für Wohnen oder Energie, dürfen nicht ohne Prüfung mit derselben Ausgabe kombiniert werden. Klären Sie Reihenfolge und Kumulation bei den jeweiligen Förderstellen. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html (Abruf: 13.09.2026).
Wenn die Pflegekasse ablehnt
Lesen Sie die Begründung und vergleichen Sie sie mit der beantragten Maßnahme. Ein Widerspruch muss innerhalb der im Bescheid genannten Frist eingelegt werden; eine konkrete Begründung und ergänzende Unterlagen können nachgereicht werden. Beratung ersetzt nicht die Einzelfallentscheidung. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html (Abruf: 13.09.2026).
Praktisch und nachvollziehbar planen
Holen Sie mehrere passende Kostenvoranschläge ein, klären Sie Eigentum oder Mietrecht und beschreiben Sie den Pflegegewinn konkret. Lassen Sie die Bewilligung und Rechnungen zusammenpassen. Bei einer späteren Änderung des Bedarfs kann ein neuer Antrag erforderlich sein. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html (Abruf: 13.09.2026).
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