Pflegehilfsmittel: Welche Produkte stehen Ihnen zu?
Kurz & knapp
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Mundpflegestäbchen und Schutzschürzen stehen Versicherten mit Pflegegrad monatlich im Wert von 42 € zu (§ 40 SGB XI). Sie werden über die Pflegebox geliefert und vollständig von der Pflegekasse bezahlt – ganz ohne Zuzahlung.
Lesezeit: 6 Min. · Aktualisiert: 03. April 2026
Welche Pflegehilfsmittel stehen Ihnen zu? Alles über Produktarten, Anspruch und die monatliche Pauschale von 42 €.
Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Das Sozialgesetzbuch XI unterscheidet zwischen technischen Pflegehilfsmitteln (z. B. Pflegebetten, Lagerungshilfen) und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Letztere werden monatlich verbraucht und über die Pflegebox geliefert. Beide Kategorien sind im Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes gelistet.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Produkte, die nach einmaliger Nutzung entsorgt werden. Sie fallen unter die Produktgruppe 54 des Pflegehilfsmittelverzeichnisses. Hierzu gehören: Einmalhandschuhe (Latex, Nitril oder Vinyl), saugende Bettschutzeinlagen (Einweg), Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Schutzschürzen (Einweg), Mundpflegestäbchen und Fingerlinge. Diese Produkte dienen dem Hygieneschutz sowohl der pflegebedürftigen Person als auch der pflegenden Angehörigen.
Wer hat Anspruch und wie hoch ist die Pauschale?
Jeder Versicherte mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5), der in häuslicher Pflege versorgt wird, hat Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Die Krankenkasse übernimmt monatlich bis zu 42 € für diese Produkte. Diese Pauschale gilt für gesetzlich und privat Versicherte gleichermaßen. Grundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI. Die Erhöhung von 40 € auf 42 € wurde 2022 beschlossen und ist seitdem dauerhaft gültig. Mehr zur Pauschale erfahren Sie in unserem Ratgeber „42 Euro Pflegepauschale".
Technische Pflegehilfsmittel
Neben den Verbrauchsprodukten gibt es technische Pflegehilfsmittel, die dauerhaft genutzt werden. Dazu gehören Pflegebetten, Lagerungshilfen, Notrufsysteme, Rollstühle und Gehhilfen. Technische Pflegehilfsmittel werden entweder leihweise bereitgestellt oder müssen von der Krankenkasse genehmigt werden. Sie sind nicht Bestandteil der monatlichen 42-Euro-Pauschale, sondern werden separat beantragt und abgerechnet.
So erhalten Sie Ihre Pflegehilfsmittel
Der einfachste Weg, zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zu erhalten, ist die Beantragung einer Pflegebox bei einem zugelassenen Versorger. Der Anbieter kümmert sich um die gesamte Abrechnung mit der Krankenkasse. Sie stellen Ihre Box individuell zusammen und erhalten sie monatlich nach Hause geliefert. Unser Testsieger Pflegetipp.de überzeugt durch die größte Produktauswahl und einen besonders einfachen Bestellprozess. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie in unserem Ratgeber „Pflegebox beantragen".
Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln
Kann ich die Produkte frei wählen? Ja, bei guten Anbietern können Sie die Zusammenstellung monatlich anpassen. Muss ich einen Eigenanteil zahlen? Nein, die Krankenkasse übernimmt die Kosten bis 42 € vollständig. Kann ich den Anbieter wechseln? Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich – lesen Sie dazu unseren Ratgeber „Pflegebox wechseln". Gilt der Anspruch auch bei Pflegegrad 1? Ja, alle Pflegegrade (1–5) haben den gleichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
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