42 Euro Pflegepauschale: Alles was Sie wissen müssen
Kurz & knapp
Die 42-Euro-Pauschale ist der monatliche Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 SGB XI. Versicherte mit Pflegegrad in häuslicher Pflege erhalten dafür jeden Monat eine kostenlose Pflegebox. Die Kosten übernimmt vollständig die Pflegekasse – nicht genutzte Beträge verfallen jedoch am Monatsende.
Lesezeit: 5 Min. · Aktualisiert: 03. April 2026
Die 42-Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel: Wer Anspruch hat, was enthalten ist und wie Sie die Leistung erhalten.
Was ist die 42-Euro-Pflegepauschale?
Die 42-Euro-Pflegepauschale ist der monatliche Betrag, den die Pflegekasse für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel übernimmt. Dieser Anspruch ist in § 40 Abs. 2 SGB XI gesetzlich verankert. Bis Ende 2021 lag die Pauschale bei 40 Euro monatlich. Mit dem Pflegehilfsmittel-Änderungsgesetz wurde sie auf 42 Euro erhöht und dauerhaft festgeschrieben. Diese Pauschale steht allen Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad (1–5) zu, die in häuslicher Pflege versorgt werden.
Entwicklung der Pauschale
Die Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wurde im Laufe der Jahre mehrfach angepasst. Ursprünglich lag sie bei 31 Euro monatlich. Während der Corona-Pandemie wurde sie temporär auf 60 Euro erhöht, um dem erhöhten Hygienebedarf gerecht zu werden. Seit 2022 beträgt die Pauschale dauerhaft 42 Euro. Diese Anpassung berücksichtigt gestiegene Produktkosten und den erweiterten Bedarf an Hygieneprodukten in der häuslichen Pflege. Eine weitere Erhöhung ist derzeit nicht geplant, wird aber von Pflegeverbänden gefordert.
Was ist in den 42 Euro enthalten?
Mit der Pauschale können Sie monatlich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro beziehen. Dazu gehören Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Schutzschürzen, Mundpflegestäbchen und Fingerlinge. Die genaue Zusammenstellung können Sie bei den meisten Anbietern individuell festlegen. Übrigens: Wird der Betrag von 42 Euro in einem Monat nicht ausgeschöpft, verfällt der Restbetrag – eine Übertragung auf den Folgemonat ist nicht möglich. Einen vollständigen Überblick über alle Produkte bietet unser Ratgeber „Pflegehilfsmittel-Übersicht".
Wer hat Anspruch auf die Pauschale?
Anspruchsberechtigt sind alle Versicherten mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Pflege durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst erfolgt. Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen haben keinen Anspruch, da die Einrichtung die Pflegehilfsmittel stellt. Sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte können die Pauschale nutzen. Falls noch kein Pflegegrad vorliegt, erfahren Sie in unserem Ratgeber „Pflegegrad beantragen", wie Sie diesen beantragen.
So nutzen Sie die 42-Euro-Pauschale
Der einfachste Weg, die Pauschale zu nutzen, ist die Beantragung einer Pflegebox. Der Anbieter kümmert sich um die komplette Abrechnung mit der Krankenkasse. Sie stellen Ihre Wunschprodukte zusammen und erhalten die Box monatlich kostenfrei nach Hause. Alternativ können Sie Pflegehilfsmittel auch in der Apotheke oder im Sanitätshaus kaufen und die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen – das ist jedoch deutlich aufwendiger. Wir empfehlen den bequemen Weg über einen Pflegebox-Anbieter. Unser Testsieger ist Pflegetipp.de. Eine detaillierte Anleitung finden Sie im Ratgeber „Pflegebox beantragen".
42-Euro-Pauschale und Steuererklärung
Die Pflegehilfsmittel-Pauschale von 42 Euro ist eine Sachleistung der Pflegeversicherung und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Sie stellt kein Einkommen dar. Allerdings können pflegende Angehörige den Pflege-Pauschbetrag in der Steuererklärung geltend machen – dieser beträgt je nach Pflegegrad zwischen 600 und 1.800 Euro pro Jahr. Die Pflegehilfsmittel-Pauschale wird davon nicht abgezogen und hat keinen Einfluss auf andere Pflegeleistungen.
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